Arzt oder Heilpraktiker?

Ärzte

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer geführt, durch die Landesärztekammern verliehen und ist ein offizieller Titel. Voraussetzung ist die Approbation zum Arzt / zur Ärztin und bei den meisten Ärztekammern auch die Facharztausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss darf die Bezeichnung Homöopathie auf das Praxisschild geschrieben werden. Die Weiterbildung dauert berufsbegleitend etwa 1,5 Jahre. Rund 7000 Ärztinnen und Ärzte haben die Zusatzbezeichnung Homöopathie bereits absolviert.
Viele Ärzt*innen entschließen sich zu einer weitergehenden Ausbildung, dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Die Diplom-Ausbildung geht deutlich über die Inhalte der Zusatzbezeichnung hinaus, entsprechend dauert die Ausbildung auch drei Jahre. Eine Besonderheit ist: Das Diplom wird nicht auf Lebenszeit verliehen. Der Inhaber muss sich kontinuierlich fortbilden und alle 5 Jahre darüber einen Nachweis erbringen. Erst danach wird das Folgediplom ausgestellt.
Hier finden Sie homöopathisch tätige Ärzt*innen.

Heilpraktiker

Die Möglichkeit einer Ausbildung in klassischer Homöopathie wird von privaten Schulen angeboten. Vielfach finden dort mehrjährige Kurse statt, die die theoretischen Grundlagen der Homöopathie beinhalten. Beginnend mit Hahnemanns Organon über verschiedene Materia Medica bis hin zu den heute gebräuchlichen Repertorien. Um eine möglichst hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, hat der Berufsstand in Eigeninitiative zwei Zertifizierungsorgane ins Leben gerufen: Die unabhängige Stiftung Homöopathie-Zertifikat sowie die Qualitätskonferenz des BKHD. Ausbildungen an den jeweils zertifizierten Schulen haben ein Curriculum und eine festgelegte Stundenzahl. Es stehen insgesamt 1800 Stunden Unterricht und Heimstudium auf dem Programm. Ergänzend werden Liveanamnesen durchgeführt oder Videofälle bearbeitet. Wo immer möglich ist die Mitarbeit in einer Lehrpraxis Teil der Ausbildung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Absolvent nach bestandener Prüfung zu einer dreijährigen Supervision um sich kontinuierlich fortzubilden.

Die BPH-Therapeutenliste

Auf dieser Liste befinden sich qualifizierte Heilpraktiker:innen und Ärzt:innen, die über eine SHZ- oder Diplom/Zusatzbezeichnungs-Ausbildung verfügen. Diese Liste ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband gekoppelt. Sie ist jedoch gebührenpflichtig und kann von Therapeut:innen mit entsprechender Ausbildung gebucht werden.
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