ERSTATTUNG.
Ärzte
Die homöopathische Behandlung beim Arzt wird sowohl von den meisten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch von den privaten Krankenversicherern (PKV) erstattet. Aber das sollten Sie wissen:
Die homöopathische Behandlung beim Arzt wird sowohl von den meisten gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch von den privaten Krankenversicherern (PKV) erstattet. Aber das sollten Sie wissen:
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GKV: Rund 70 gesetzliche Krankenkassen haben einen Sondervertrag mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen. So können die Kassen ihren Versicherten die ärztlich-homöopathische Behandlung bei einem Vertragsarzt anbieten. In der Regelversorgung wird Homöopathie nicht erstattet.
GKV: Rund 70 gesetzliche Krankenkassen haben einen Sondervertrag mit der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) geschlossen. So können die Kassen ihren Versicherten die ärztlich-homöopathische Behandlung bei einem Vertragsarzt anbieten. In der Regelversorgung wird Homöopathie nicht erstattet.
Das heißt für Sie:
• Sie müssen in einer Krankenkasse Mitglied sein, die sich an den Selektivverträgen beteiligt. Das steht entweder auf der Kassen-Webseite oder Sie Fragen nach. Bietet Ihre Kasse die Homöopathie nicht an, sollten Sie über einen Kassenwechsel nachdenken.
• Sie müssen bei einem Vertragsarzt in Behandlung sein, der über das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügt.
• Die verordneten homöopathischen Arzneien werden in aller Regel auch von der Krankenkasse erstattet.
• Sie müssen bei einem Vertragsarzt in Behandlung sein, der über das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ verfügt.
• Die verordneten homöopathischen Arzneien werden in aller Regel auch von der Krankenkasse erstattet.
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Als gesetzlich Versicherter können Sie auch eine private Zusatzversicherung abschließen und sich von einem Privatarzt behandeln lassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung auch Privatarztrechnungen nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) erstattet.
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PKV: Die Homöopathie ist fester Bestandteil der PKV. Sind Sie privat versichert erstattet Ihre Versicherung die Behandlungskosten und die verordneten Medikamente.
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Heilpraktiker
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker unterliegen der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patienten. Die meisten Heilpraktiker legen ihrer Abrechnung das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, kurz GebüH, zugrunde. Im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte ist dieses Verzeichnis nicht bindend. Im GebüH ist ein oberer und unterer Rahmenbetrag zu den einzelnen Ziffern angegeben. Es beruht auf einer Erhebung aus dem Jahr 1980. Daher sind die angegebenen Beträge nicht mehr zeitgemäß.
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker unterliegen der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patienten. Die meisten Heilpraktiker legen ihrer Abrechnung das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, kurz GebüH, zugrunde. Im Gegensatz zur Gebührenordnung für Ärzte ist dieses Verzeichnis nicht bindend. Im GebüH ist ein oberer und unterer Rahmenbetrag zu den einzelnen Ziffern angegeben. Es beruht auf einer Erhebung aus dem Jahr 1980. Daher sind die angegebenen Beträge nicht mehr zeitgemäß.
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Die Kosten für die Behandlung bei Ihrem Heilpraktiker werden grundsätzlich von privaten Versichern und der Beihilfe erstattet. Wichtig für Sie als Patienten ist es vor Behandlungsbeginn bei der zuständigen Stelle zu erfragen, in welchem Rahmen die Erstattung erfolgt. Legt der Versicherer den unteren Rahmenbetrag zugrunde, tragen Sie einen nicht unerheblichen Anteil der Behandlungskosten.
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Eine Besonderheit bei homöopathisch therapierenden Heilpraktikern ist das Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie von 2011, kurz LVKH. Aufgrund einer umfangreichen Erhebung in Fachkreisen, finden Sie hier realistische Werte für die Behandlungskosten der klassischen Homöopathie. Darüber hinaus enthält es detaillierte Leistungsbeschreibungen der einzelnen Ziffern.