Eine neue EU-Tierarzneimittelverordnung ist beschlossen und wird Ende Januar 2022 in den Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Ziel der Verordnung ist der Schutz von lebensmittelliefernden Tieren und letzenden Endes auch der Verbraucher. In Zukunft werden alle hier verwendeten Arzneien, auch Homöopathika, verschreibungspflichtig sein und können deswegen nur noch von Tierärzten eingesetzt werden. Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen, Landfrauen oder Tierwirte, wäre deshalb der Einsatz verboten. Dr. Ricarda Dill, Juristin und Tierhomöopathin aus Detmold, setzt sich mit der Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände dagegen zur Wehr, da sie eine flächendeckende Versorgung der Tiere mit Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen gefährdet sieht und weil die Verordnung sie an ihrer freien Ausübung ihres Berufs behindern wird.
Warum kommt jetzt eine neue EU-Tierarzneimittelverordnung?
Die EU hat diese Verordnung erlassen, weil sie den Markt der Tierarzneimittel besser regeln wollte. So sollen u.a. bei der Haltung von lebensmittelliefernden Tieren weniger Antibiotika eingesetzt werden, um Tiere und Menschen vor Antibiotikaresistenzen zu schützen. Auch sollen unerwünschte Arzneimittelwirkungen von Tierarzneimitteln besser überwacht werden (Pharmakovigilanz). Ferner geht es darum, Regeln für den Handel mit Tierarzneimitteln im Internet aufzustellen und Anreize dafür zu schaffen, Medikamente auch für Tierarten zu entwickeln und zuzulassen, für die heute noch nicht so viele Medikamente zur Verfügung stehen, z.B. für Pferde.
…und wann wird sie umgesetzt?
Die Verordnung wird am 28. Januar 2022, also in drei Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU in Kraft treten. Einer Umsetzung bedarf es nicht mehr, da Verordnungen der EU – im Gegensatz zu EU-Richtlinien- unmittelbar gelten. Trotzdem wird die Bundesregierung bzw. der Bundestag möglicherweise die Regelungen in bestehende Gesetze, z.B. das Arzneimittelgesetz, oder ein neues Tierarzneimittelgesetz einbauen, um es für deutsche Anwender verständlicher zu machen. Die Verordnung gilt aber unabhängig davon ab dem Geltungstag für jedermann.
Deutschland darf von den Regelungen der Verordnung nicht mehr abweichen, es sei denn, dies ist in der Verordnung ausdrücklich erlaubt. Man spricht dann von einer Öffnungsklausel.
Welche Konsequenzen hat diese gut gemeinte Verordnung für die Arzneien der besonderen Therapierichtungen?
Eine Konsequenz, die Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen sehr beschränken würde, ist eine Regelung, wonach alle Tierarzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere in Zukunft verschreibungspflichtig sein werden. Bislang gibt es ein – wenn auch kleines – Angebot an komplementär-medizinischen Medikamenten, die verschreibungsfrei von Tierheilpraktikern und Tierhaltern eingesetzt werden können. Die EU hat beim Erlass der Verordnung nicht im Blick gehabt, dass in der Behandlung von Tieren neben synthetisch-allopathischen Medikamenten auch komplementär- oder alternativmedizinische Medikamente eingesetzt werden, z.B. Homöopathika, pflanzliche Arzneimittel, anthroposophische und spagyrische Arzneimittel, Blutegel, Schüssler-Salze etc. Diese sind von den Risiken her nicht mit Antibiotika oder anderen allopathischen Medikamenten, z.B. Schmerzmitteln, Entzündungshemmern, Hormonen etc. zu vergleichen. Zum einen gibt es dort kaum Rückstände im Gewebe von Tieren, zum anderen bergen diese Medikamente auch weniger Risiken für die Tiere, bei denen sie zum Einsatz kommen.
Beschwerlich ist auch, dass diese Verschreibungspflicht für lebensmittelliefernde Tiere auch alle Homöopathika betreffen würde, obwohl allgemein anerkannt ist, dass ab einer Potenz von D 4 und höher keine Risiken mehr für Menschen, Tiere oder Umwelt bestehen und insbesondere keine Rückstände in Geweben mehr nachweisbar sind.
Aber die Verordnung lässt Ausnahmeregeln zu, welche finden Sie besonders wichtig?
Eine der wichtigsten Regelungen ist, dass die Anwendung von Homöopathika bei nicht lebensmittelliefernden Tieren entgegen dem ersten Entwurf verschreibungsfrei bleiben wird. Hunde, Katzen, Meerschweinchen etc. können wir also wie bisher mit Homöopathika und Phytotherapeutika behandeln, ohne dafür eine tierärztliche Verordnung zu brauchen.
Die Verordnung hat zum Glück fast in letzter Minute die registrierten Homöopathika von den meisten Regelungen ausgenommen. Leider betrifft das aber gerade nicht die Verschreibungspflicht für lebensmittelliefernde Tiere.
Die Bundesregierung hat es in der Hand, Ausnahmen von der eben erwähnten Verschreibungspflicht zuzulassen, wenn von den Medikamenten keine Gefahren ausgehen. Hier wäre es sehr wichtig, innerhalb der nächsten drei Jahre darauf hinzuwirken, dass wir den großen komplementär-medizinischen Arzneischatz als verschreibungsfreie Medikamente retten können.
Welche Unterschiede wird es für Tierärzte und Tierheilpraktiker bei der Verordnung von Homöopathika geben?
Tierärzte, die homöopathische Einzelmittel an Tieren anwenden wollen, dürfen das bisher nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die sie stufenförmig prüfen müssen.
Die Verordnung hat diese Stufenprüfung jetzt für registrierte Homöopathika für Tierärzte aufgehoben. Für die Tierärzte ist das eine große Erleichterung: sie können künftig von Anfang an Homöopathika einsetzen. Dies ist aus Sicht der Homöopathie sehr sinnvoll, weil die Homöopathie ohnehin ohne Bezugnahme auf Indikationen arbeitet und die Kaskadenregelung ein beschwerliches Hindernis für die Homöopathie darstellt.
Die Benachteiligung im Vergleich zu den Tierheilpraktikern besteht darin, dass diese auf Grund der vorgesehenen Verschreibungspflicht Homöopathika bei lebensmittelliefernden Tieren überhaupt nicht mehr anwenden dürfen. Geht es nach dem derzeitigen Verordnungstext, werden Tierärzte in Zukunft die einzigen sein, die Homöopathika bei lebensmittelliefernden Tieren anwenden dürfen. Dies stellt auch deswegen ein Problem dar, da nur wenige Tierärzte über eine fachlich qualifizierte homöopathische Ausbildung verfügen. Faktisch könnte das bedeuten, dass lebensmittelliefernde Tiere in Zukunft überhaupt keinen Zugang mehr zu homöopathischen Medikamenten haben, was in meinen Augen auch ein tierschutzrechtliches Problem wäre.
Also eine klare Benachteiligung der Tierheilpraktiker. Geht es hier um den Markt oder um den Schutz von Tier und Umwelt?
Es liegt nahe, den Verdacht zu äußern, dass hier ein Marktteilnehmer versucht hat, sich einen Vorteil beim Angebot homöopathischer Therapie zu verschaffen. Dennoch glaube ich, dass die Gesetzgebungsmaterie so komplex ist, dass selbst Fachleute zuweilen die Zusammenhänge und den Überblick verlieren. Wir sind daher zuversichtlich, dass wir unsere Anliegen verständlich machen können. Wir würden im Sinne der Erhaltung der komplementären Medizin auch gerne mit den Tierärzten zusammenarbeiten.
Sie hatten schon 2016 bei einer Bundestagspetition 80.000 Unterschriften gegen die Verordnung gesammelt – wie war die Reaktion aus der Politik?
Die Tierheilpraktiker hatten die Gelegenheit, ihre Anliegen in einer Anhörung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vorzustellen. Dabei hat uns sehr überrascht, dass vielen Politikern nicht bekannt zu sein schien, dass es den Beruf des Tierheilpraktikers bzw. Tierhomöopathen überhaupt gibt. Wir hatten durchaus den Eindruck, dass eine Offenheit für unsere Argumente und Anliegen vorhanden war. Es scheint allerdings so, dass unsere Anliegen neben den großen, nämlich Lebensmittelsicherheit und Vermeidung von Antibiotika-Resistenzen, zu wenig ins Gewicht fiel, um sich mehr Mühe mit Ausnahmeregelungen zu geben.
Welche Verbündete haben Sie?
Wir haben sehr viel Unterstützung von Humanhomöopathen erfahren, insbesondere vom Verband Klassischer Homöopathen Deutschlands (VKHD) und von ECCH (European Central Council of Homeopaths). Aus der Politik haben uns einzelne Abgeordnete fast aller Fraktionen unterstützt, aus CDU/CSU ebenso wie von den Grünen und aus der Linken. Auch ANME, die Association for Natural Medicine in Europe, hat unser Anliegen nachdrücklich und tatkräftig unterstützt. Aus der Landwirtschaft, insbesondere von den Landfrauen und Molkereien, gab es ebenfalls Unterstützung, weil ja auch die Tierhalter von dem Anwendungsverbot betroffen wären, nicht nur Tierheilpraktiker.
Besonders erfreulich war, dass die Begleitung des Gesetzgebungsvorhabens auch die intensivere Zusammenarbeit mehrerer Tierheilpraktiker-Berufsverbände gefördert hat.
Als besonderer Nachteil hat sich für uns erwiesen, dass der Beruf des Tierheilpraktikers kein europäisches Netzwerk hat. Es gibt in anderen europäischen Staaten nur vereinzelt Organisationen, diese sind jedoch meistens personell und finanziell so schwach ausgestattet, dass eine politisch durchsetzungsfähige Zusammenarbeit noch etabliert werden muss.
Wie werden Sie nun weiter vorgehen?
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktiker Verbände und ihre Einzelverbände sind derzeit dabei, Kontakte zu Landwirtschaftsministerien einzelner Bundesländer aufzunehmen, um für eine Ausnahmeregelung zu werben. Versuche, Gespräche mit dem federführenden Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu führen, waren bisher leider nicht erfolgreich, aber wir werden weiter versuchen, unsere Anliegen dort vorzutragen. Wichtig ist uns vor allem, dass wir als Gesprächspartner überhaupt wahrgenommen werden. Es scheint, dass die politischen Akteure die Tierheilpraktiker und Tierhomöopathen einfach nicht „auf dem Schirm“ haben. Ein weiterer Baustein in unserer Strategie ist es, Kontakte zu den großen Herstellern von Homöopathika in Deutschland aufzubauen, um ein gemeinsames Vorgehen zu verabreden. Ihre Unterstützung wäre für uns sehr wertvoll.
Christoph Trapp